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Oft gestellte Fragen PDF Drucken E-Mail

Antwort: Tierhaltung ist grundsätzlich genehmigungspflichtig. Ausgenommen sind Kleintiere, wie zum Beispiel Meerschwein, Hamster oder Wellensittich. Bitte holen Sie in jedem Fall in Ihrem eigenen Interesse eine schriftliche Genehmigung ein! Lesen Sie dazu auch unsere Allgemeinen Vertragsbestimmungen.

Antwort: Bei der Wolgaster Wohnungswirtschaft GmbH sind weder Provision noch Anteile zu entrichten.

Antwort: Für jede bauliche Veränderung in Ihrer Mietwohnung benötigen Sie unsere schriftliche Zustimmung. Beachten Sie bitte, dass Sie Art und Umfang der geplanten Maßnahmen bei Ihrem Antrag angeben. In einigen Fällen benötigen Sie nicht nur unsere Genehmigung, sondern auch die Zustimmung der Bauaufsicht. Die Genehmigung wird immer unter der Bedingung der Einhaltung von bestimmten Auflagen des Eigentümers erfolgen.

Antwort: Der Mietpreis setzt sich aus der Nettokaltmiete, der Betriebskostenvorauszahlung und der Heizkostenvorauszahlung zusammen. Die Energiekosten werden an den Vermieter oder an den zuständigen Energieversorger entrichtet.

Antwort: Betriebskosten sind Kosten, die dem Eigentümer durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch der Immobilie laufend entstehen. Einmalige Kosten sind keine Betriebskosten. Zu den Betriebskosten gehören z.B. Kosten für Straßenreinigung, Be- und Entwässerung, Schornsteinfeger, Müllabfuhr,Sach- und Haftpflichtversicherung, Gartenpflege, Schnee- und Eisbeseitigung. Nähere Infos, welche Kostenarten von Ihrem Vermieter abgerechnet werden dürfen, finden Sie im §2 der Betriebskostenverordnung.

Antwort: Heizkosten sind Kosten, die durch Wärmelieferung und Warmwasserlieferung entstehen (siehe auch).

Antwort: Die Mietsicherheit dient bei freifinanziertem Wohnraum der Absicherung sämtlicher aus dem Mietverhältnis entstehenden Forderungen des Vermieters (Miete, Betriebskosten, Nutzungsentschädigung, Schadenersatz, Prozesskostenerstattungsansprüche). Bei preisgebundenem Wohnraum ist nur die Absicherung von Ansprüchen aus unterlassenen Mängelbeseitigungen und Schäden zulässig. Die Mietsicherheit ist auf 3 Nettokaltmieten begrenzt und wird zu dem für Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz angelegt.

Antwort: Antwort Bei Mietvertragsabschluss ist eine Barkaution in Höhe von 3 Monatskaltmieten zu hinterlegen. Die Kaution ist bei Schlüsselübergabe fällig.

Antwort: Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben muss von allen im Mietvertrag aufgeführten Mietparteinen unterschrieben sein und sollte die Mietvertragsnummer enthalten. Die Kündigungsfrist können Sie Ihrem Mietvertrag entnehmen. In den meisten Fällen beträgt sie 3 Monate zum Monatsende.

Antwort: Ein Wohnungswechsel ist problemlos möglich, wenn die gekündigte Wohnung im vertragsgemäßen Zustand übergeben wird und keine Mietschulden bestehen. Überschneidungen und doppelte Mietbelastung entfallen. Außerdem müssen Sie keine komplett neue Kaution hinterlegen, wenn Sie bereits eine gezahlt haben. Ihre alte Kaution wird mit der neuen verrechnet, so dass Sie nur die Differenz zahlen müssen.

Antwort: Beim Auszug muss der Mieter die Wohnung in einem wiedervermietungsfähigen Zustand übergeben. Reine Mängel sowie Ein- und Umbauten sind zu entfernen. Zusätzlich sind je nach Renovierungsbedürftigkeit die Schönheitsreparaturen zu berücksichtigen.

Antwort: Selbstverständlich. Unser Wohnungsangebot ist vielseitig. Angebote finden Sie auf unserer Homepage.

Antwort: Sie benötigen in jedem Fall unsere Zustimmung. Geben Sie bitte Ihre Gründe für eine geplante Untervermietung an. Wichtig sind ebenfalls die Personalien des Untermieters. Eine Genehmigung für die Untervermietung Ihrer Wohnung wird jeweils für max. ein Jahr erteilt.