Rauchwarnmelder
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat zum Schutze der Bürger die Ausstattung der Wohnungen mit Rauchwarnmeldern beschlossen. Demnach wird zum Schutz vor Gefahren durch Brandrauch durch die Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern die Ausrüstung mit Rauchwarnmeldern nach § 48 Abs. 4. für Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, gesetzlich vorgeschrieben. Die entsprechenden Räume müssen jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
Alle Wohnungen sind bis zum 31.Dezember 2009 durch den Wohnungsbesitzer entsprechend auszustatten.
Warum sind Rauchwarnmelder wichtig?
„In Deutschland sterben jedes Jahr etwa 600 Menschen bei rund 200.000 Bränden. Die meisten Brandtoten fallen nicht den Flammen zum Opfer, sondern den giftigen Rauchgasen, die während der Schwelbrandphase entstehen. 95 Prozent der Brandopfer sterben an den Folgen einer Rauchvergiftung durch die geruchlosen Gase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid - schon wenige Lungenfüllungen Kohlenmonoxid sind tödlich. Die meisten Brandopfer - 70 Prozent - verunglücken nachts in den eigenen vier Wänden. Während tagsüber ein Feuer meist rasch entdeckt und gelöscht wird, werden nachts die Opfer im Schlaf überrascht, ohne die gefährlichen Brandgase zu bemerken. Nur der laute Alarm eines Rauchmelders warnt auch Schlafende sicher, rechtzeitig und nachhaltig.“ Was ist ein Rauchwarnmelder? „Ein Rauchmelder ist ein unabhängiges elektronisches Gerät, das die Fähigkeit besitzt, Rauchentwicklung festzustellen (Rauchsensor) und einen akustischen Alarm auszulösen (Sirene). Er warnt so frühzeitig vor Feuer, und die Bewohner gewinnen kostbare Zeit, sich in Sicherheit zu bringen und Hilfe herbeizurufen.“
Bitte denken Sie daran, die Rauchwarnmelder können auch Ihr Leben retten!
Für Rückfragen zu den Rauchwarnmeldern, insbesondere zu den Montageterminen in Ihrer Wohnung stehen Ihnen unsere Mitarbeiter jeder Zeit zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Hausverwalter.
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